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   OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86   

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https://dejure.org/1988,2894
OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86 (https://dejure.org/1988,2894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.11.1988 - 2 U 4/86 (https://dejure.org/1988,2894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. November 1988 - 2 U 4/86 (https://dejure.org/1988,2894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Finanzierungsleasing; Haftung des Leasinggebers; Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten; Lieferant als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers; Wandlungsrecht des Leasingnehmers; Formularmäßige Haftungsfreizeichnung; Regelmäßige Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 535, 536, § 558 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 436
  • WM 1989, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86
    Insbesondere begründet die der Anschaffung einer EDV-Anlage vorausgehende Beratungstätigkeit spezifische Sorgfaltspflichten des Lieferanten von Systemen gegenüber dem an ihrer Einführung interessierten Kunden (BGH, WM 1984, 1092).

    Führt eine fehlerhafte Beratung zur Anschaffung einer EDV-Anlage, die für die Bewältigung der innerbetrieblichen Aufgaben etwa in der Finanzbuchhaltung unterdimensioniert und damit für den Vertragszweck nicht hinreichend geeignet ist, so verjährt der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung innerhalb sechs Monaten von der Ablieferung der Anlage an (BGH WM 1984, 1092).

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86
    Führt die Verletzung der Beratungs- oder Aufklärungspflicht zu einer falschen Wahl des Leasinggegenstandes und damit dazu, daß der Leasinggeber seiner Hauptpflicht zur Verschaffung eines gebrauchstauglichen und funktionstüchtigen Leasinggutes (vgl. BGHZ 81, 298, 310 [hier: I (133) 208 c]..) nicht nachkommen kann, so ist der Leasinggeber so zu behandeln, als sei der Leasingnehmer zur Wandelung berechtigt (v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 3. Aufl., Rdn. 338, 340).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86
    Das gilt insbesondere bei der Verletzung von Hinweis- oder Aufklärungspflichten im Rahmen der Festlegung des Inhalts des Leasingvertrages (BGHZ 95, 170, 174 [hier: I (133) 290 c]; BGH WM 1988, 84, 87).
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 313/86

    Haftung des Leasinggebers für vertragswidrige Erklärungen des Lieferanten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.1988 - 2 U 4/86
    Das gilt insbesondere bei der Verletzung von Hinweis- oder Aufklärungspflichten im Rahmen der Festlegung des Inhalts des Leasingvertrages (BGHZ 95, 170, 174 [hier: I (133) 290 c]; BGH WM 1988, 84, 87).
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